Antworten auf häufig gestellte Fragen

» Was geschieht im Erstgespräch?

Nach der ersten Kontaktaufnahme über das Telefon oder per E-Mail, haben Sie im Erstgespräch die Möglichkeit, mir Ihr Anliegen in Ruhe mitzuteilen und mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Dafür stehen 50 Minuten zur Verfügung.

Wir besprechen, inwieweit es ein gemeinsames Verständnis ihrer Situation gibt, worum es in unserer Arbeit gehen soll und prüfen, ob wir uns beide eine Zusammenarbeit vorstellen können.

» Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Psychotherapie. Dafür stelle ich einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Kasse.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Sitzungen privat zu bezahlen. Das Honorar dafür wird individuell vereinbart. Das gilt auch für Beratung, Paargespräche und Supervision.

» Wie häufig finden die Sitzungen statt?

Am Anfang ist es hilfreich, regelmäßige wöchentliche Sitzungen zu vereinbaren, um eine vertrauensvolle Beziehung zu entwickeln und den therapeutischen Prozess in Gang zu setzen. Es kann im Verlauf der Therapie sinnvoll sein, die Häufigkeit der Sitzungen zu verändern. Darüber verständigen wir uns gemeinsam. Die Termine werden individuell abgesprochen. Bei Bedarf kann auch ein fester Termin vereinbart werden.

» Wie verhält es sich mit der Schweigepflicht?

Ich unterliege mit meiner gesamten Arbeit der Schweigepflicht nach § 203 StGB.